Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, spielt der Maklervertrag eine zentrale Rolle – insbesondere in Bezug auf die Maklerprovision. Seit den gesetzlichen Vorgaben zur Kostenverteilung gelten klare Regeln, die Verkäufer kennen sollten, um rechtssicher zu handeln und unnötige Kostenrisiken zu vermeiden.
Was ist ein Maklervertrag und warum ist er wichtig?
Der Maklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Makler. Er legt fest, welche Leistungen der Makler erbringt, wie lange der Vertrag läuft und welche Vergütung vereinbart wird.
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an private Käufer verkauft werden, muss der Maklervertrag mindestens in Textform vorliegen – also beispielsweise per E-Mail oder über ein Online-Formular. Ohne einen wirksamen Vertrag besteht kein Provisionsanspruch.
Das bedeutet: Der Vertrag schafft klare Transparenz über Leistung, Laufzeit und Vergütung – und schützt damit beide Seiten.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienverkauf 2026?
Seit der gesetzlichen Neuregelung gilt bei Wohnimmobilien, die an private Käufer verkauft werden, eine klare Vorgabe: Der Käufer darf maximal 50 % der Provision tragen. Der Verkäufer muss mindestens die Hälfte der Courtage übernehmen. Eine vollständige Abwälzung der Maklerprovision auf den Käufer ist nicht mehr zulässig.
Gängige Modelle für Verkäufer
- Geteilte Provision (50/50): Verkäufer und Käufer zahlen jeweils die Hälfte der vereinbarten Maklerprovision.
- Verkäufer zahlt voll – Käufer beteiligt sich anteilig: Der Verkäufer trägt die gesamte Provision, der Käufer beteiligt sich mit einem Anteil. Dabei darf der Käufer nie mehr zahlen als der Verkäufer.
Wie hoch ist die Maklerprovision für Verkäufer?
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgeschrieben und grundsätzlich verhandelbar. In der Praxis liegt sie bei 5 bis 7 % inkl. MwSt. vom notariellen Kaufpreis. Die genaue Höhe kann regional unterschiedlich ausfallen und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision wird erst nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Der Makler erhält seine Vergütung ausschließlich bei erfolgreicher Vermittlung. Das bedeutet: Kein Verkauf = keine Provision.
Wichtige Sonderfälle für Immobilienverkäufer
Die 50/50-Regel gilt nicht in allen Fällen. Abweichungen sind möglich bei:
- Mehrfamilienhäusern
- Grundstücken
- Gewerbeimmobilien
- Verkäufen an Unternehmen
In diesen Fällen können andere Provisionsmodelle frei vereinbart werden, da die gesetzliche Regelung zur hälftigen Teilung hier nicht zwingend greift.
Vorteile klar geregelter Provision
Ein transparenter Maklervertrag mit klar geregelter Provision bietet zahlreiche Vorteile:
- Rechtssicherheit für alle Beteiligten
- Klare Kalkulation der Verkaufskosten
- Höhere Akzeptanz bei Kaufinteressenten
- Professionelle Vermarktung ohne Provisionsrisiken
Häufige Fragen von Immobilienverkäufern (FAQ)
Muss ich als Verkäufer immer Maklerprovision zahlen?
Ja, bei Wohnimmobilien, die an private Käufer verkauft werden, muss der Verkäufer mindestens 50 % der Maklerprovision tragen. Eine vollständige Übertragung auf den Käufer ist gesetzlich nicht zulässig.
Kann ich die Provision mit dem Käufer frei vereinbaren?
Nein, nicht vollständig. Der Käufer darf maximal den gleichen Anteil wie der Verkäufer zahlen. Eine Vereinbarung, bei der der Käufer mehr als der Verkäufer trägt, ist bei Wohnimmobilien mit privaten Käufern unwirksam.
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Ja, die Höhe der Provision und das konkrete Modell sind grundsätzlich frei verhandelbar. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Provisionshöhe – lediglich die Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist geregelt.
Fazit für Verkäufer
Ein transparenter Maklervertrag schützt Verkäufer und schafft klare Verhältnisse für alle Beteiligten. Wer die geltenden Regeln zur Provisionsverteilung kennt und beachtet, vermeidet rechtliche Fallstricke und sorgt für einen reibungslosen Verkaufsprozess.